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Rahmenbedingungen

ABLAUF

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Melde dich telefonisch oder per E-Mail zu einem kostenlosen 30 minütigen Erstgespräch an. Unser Gespräch dient dazu, einander kennenzulernen, ein erstes Verständnis deiner Situation zu erarbeiten und daraus einen auf dich zugeschnittenen Plan zu erstellen. Natürlich kannst du auch gerne direkt eine Stunde vereinbaren.

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STORNIERUNG

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Du kannst unseren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen? Bitte gib mir rechtzeitig Bescheid - bis zu 24h vorher kannst du kostenfrei absagen. Sollte deine Absage nicht zeitgerecht erfolgen, wird dir das vollständige Honorar in Rechnung gestellt.

 

bei SEMINAREN:

Eine Stornierung ist bis 28 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen im Zeitraum von 27 bis 8 Tagen vor Beginn berechnen wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr. Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Seminarbeginn und bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in vollem Umfang fällig. Absagen haben ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail zu erfolgen. Die Entsendung eines Vertreters oder einer Vertreterin Ihres Unternehmens ist möglich.

 

DAUER

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Jeder Mensch ist anders. Deshalb legen wir gemeinsam ein individuelles Vorgehen für dich fest. Deine Persönlichkeit, die Dringlichkeit der des Veränderungswunsches und die persönliche Vorgeschichte sind dabei mitbestimmend. Die wöchentliche Frequenz sowie die Gesamtdauer werden von uns beim Erstgespräch festgelegt. Diese können wir dann im Laufe unserer Zusammenarbeit bei Bedarf ändern und anpassen. 

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KOSTEN

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Erstgespräch 30 Minuten - kostenfrei

Einzelsitzung 60 Minuten - Euro 90,-

Einzelsitzung 90 Minuten - Euro 120,-

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Spezialtarif für Mitarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter und Unterstützer folgender NGOs:

Greenpeace, WWF, Avaaz, Plan International, Attac Österreich, Global 2000 und andere bei Anfrage

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Einzelsitzung 90 Minuten - Euro 70,-

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SEMINARE je nach Ausschreibung

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VERSCHWIEGENHEIT

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Als Lebens- und Sozialberaterin  und Kunsttherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber allen Drittpersonen abgesehen der supervisierenden Person, die ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

 

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